AGB

Berechtigte Fahrer
Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers beträgt 21 Jahre. Er muss seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Für Wohnwagen ist die Führerscheinklasse BE ausreichend.

Bei Abholung des Fahrzeugs muss vom Mieter oder vom berechtigten Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis und ein gültiger Personalausweis im Original vorgelegt werden.

Reservierungs- und Zahlungsbedingungen
In der Hauptsaison (01.07.-09.09.2023) beträgt die Mindestmietdauer 1 Woche. Reservierungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. Nach
Bestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises zu leisten. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Pro Reservierung berechnen wir eine Servicepauschale in Höhe von 75 €.

Bei Rücktritt des Mieters vom Vertrag gelten folgende Stornogebühren: bis zu 50 Tage von Reiseantritt 10 % des Mietpreises; vom 49. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises; ab dem 14. Tag 80 % des Mietpreises; am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme 100 %.

Eine Kaution in Höhe von 1.000 € ist spätestens bei Übergabe des Wohnwagens fällig. Die Zahlung kann per EC-Karte, Vorab-Überweisung oder in bar geleistet werden. Die Kaution wird quittiert und bei unbeschädigter Rückgabe des Wohnwagens zurückerstattet. Es besteht die Möglichkeit, die Kaution bei Zahlung von 8 € pro Miettag auf 500 € zu reduzieren.

Der Mieter haftet für Schäden mit bis zu 1000 € je Schadensfall. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind hiervon ausgenommen.

Abholung und Rückgabe
Die Abholung kann grundsätzlich von 14.00 - 16.00 Uhr und die Rückgabe Donnerstag bis Samstag zwischen 9.00 - 10.00 Uhr erfolgen.

Um Folgetermine nicht zu gefährden, sind die Wohnwagen pünktlich zurückzugeben. Ausreichend Zeit für die Über- und Rückgabe ist einzuplanen. Für jede überzogene Stunde müssen wir leider 35 € in Rechnung stellen.

Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.

Die Wohnwagen sind innen gereinigt und mit geleertem Frisch- und Abwassertank sowie gereinigter und geleerter Toilettenkassette zurückzugeben.

Falls die Reinigung des Wohnwagens durch den Vermieter vorzunehmen ist, werden für die Innenreinigung mit 150 € und für die Toilettenreinigung (Toilette und Kassette) mit 150 € berechnet. Die Außenreinigung übernimmt der Vermieter.

Ausstattung
Die Grundausstattung enthält 1 Campingtisch, 4 Campingstühle, Sonnensegel, Deichselträger für 2 Fahrräder, 2 Gasflaschen (5 kg), CEE Verbindungskabel und -adapter, Erstausstattung spezielles Toilettenpapier & Toilettenchemie, Bedienungsanleitungen uvm. (siehe ausführliche Inventarliste)

Pflichten des Mieters
Aufgrund der ungewohnten Fahrzeugmaße gilt es sich besonders vorsichtig und umsichtig zu verhalten.

Im Wohnwagen darf nicht geraucht werden und Haustiere sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung und einem daraus resultierenden erhöhten Reinigungsaufwand (Geruch, Tierhaare/ -exkremente) entstehen zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 250 €.

Der Wohnwagen ist schonend und sachgemäß zu behandeln und beim Verlassen ordnungsgemäß mit den vorhandenen Vorrichtungen zu verschließen.

Der Mieter hat bei jedem Tanken den Reifendruck zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzufüllen.

Die Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen (ausgenommen das Campinggas) ist ebenso wie das Befahren von ungesichertem Gelände verboten.

Die Weitervermietung oder Verleihung sind untersagt. Ebenso der Besuch von Festivals.

Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat bei Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder sonstigem Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist umgehend zu informieren. Des Weiteren muss der Mieter den Schaden anhand von Fotos dokumentieren und eine ausführliche Schadensmeldung (für die Versicherung) ausfüllen.

Auslandsfahrten
Auslandsfahrten in westeuropäische Länder sind erlaubt, sofern Haftpflicht und Vollkaskoschutz durch die Versicherung abgedeckt sind. Fahrten in einige osteuropäische Länder sind nur nach ausdrücklich schriftlicher Genehmigung der Kfz-Versicherung erlaubt. Außereuropäische Fahrten und Fahrten in Länder, die nicht im Haftpflicht- und Vollkaskoschutz erfasst sind, bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

Reparaturen
Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Preis in Höhe von 150 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden.

Gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege und der ausgetauschten Teile werden die Reparaturkosten vom Vermieter erstattet.

Sonstiges
Sollte sich eine der o.g. Regelungen als rechtsunwirksam erweisen, ist nicht der gesamte Vertrag unwirksam, sondern nur der Teil, der rechtsunwirksam ist. Die unwirksame Regelung wird dann durch eine andere ersetzt, die der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Vermietbedingungen als PDF

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